Von David Gerlach | Veröffentlicht am: 20. Januar 2013
Auf einen höchst “interessanten” Beitrag ist Michael Kortländer von LegaKids gestoßen. In einem Artikel zur Inklusion und der UN-Behindertenrechtskonvention hat Prof. Jörg Ennuschat (Fernuni Hagen) Legasthenie als “geistige Behinderung” eingestuft.
Michael Kortländers Antwort darauf können Sie direkt hier lesen. Seine Meinung, dass diese negative Sicht von Lese-Rechtschreibschwierigkeiten nicht nur pathologisierend und stigmatisierend sondern auch weder begrifflich noch wissenschaftlich haltbar ist, teile ich natürlich. Bereits anmehrerenStellen habe ich mich bereits zu dieser Diskussion (im Besonderen auch im Zusammenhang mit dem Modethema Inklusion) geäußert.
Dieser Blog beschäftigt sich mit der Förderung legasthener oder lese-rechtschreib-schwacher Englischlerner. Hier sollen Lösungen für LRS-Schüler/innen und deren Trainer/innen und Lehrkräfte vorgestellt und diskutiert werden.
Legasthenie – eine Behinderung?
Auf einen höchst “interessanten” Beitrag ist Michael Kortländer von LegaKids gestoßen. In einem Artikel zur Inklusion und der UN-Behindertenrechtskonvention hat Prof. Jörg Ennuschat (Fernuni Hagen) Legasthenie als “geistige Behinderung” eingestuft.
Michael Kortländers Antwort darauf können Sie direkt hier lesen. Seine Meinung, dass diese negative Sicht von Lese-Rechtschreibschwierigkeiten nicht nur pathologisierend und stigmatisierend sondern auch weder begrifflich noch wissenschaftlich haltbar ist, teile ich natürlich. Bereits an mehreren Stellen habe ich mich bereits zu dieser Diskussion (im Besonderen auch im Zusammenhang mit dem Modethema Inklusion) geäußert.